Während der Karenz ist ein Zuverdienst grundsätzlich möglich, jedoch unterliegt er bestimmten Grenzen, die je nach gewählter Art des Kinderbetreuungsgeldes variieren. ![]()
Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld liegt die Zuverdienstgrenze bei 8.600,- pro Kalenderjahr (2025). Das entspricht der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 (2025) pro Monat.
Beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld gibt es eine individuelle Zuverdienstgrenze, maximal jedoch 18.000,- pro Jahr.
Es ist ratsam, sich vorab bei der Krankenkasse zu informieren
Denn bei Überschreitung der Grenzen kann es zu Rückforderungen von Kinderbetreuungsgeld kommen. ![]()
Hilfestellung bei der Berechnung gibt der Online-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend.
https://services.bundeskanzleramt.gv.at/KBG…/index.html…

