Wichtige Steuertermine – Frist bis spätestens 30. September 2025


✅ Einreichung der Jahresabschlüsse 2024 von Kapitalgesellschaften beim Firmenbuch. ⏳💼

✅ Ab 1. Oktober 2025 beginnen die Anspruchszinsen für noch nicht veranlagte Einkommen- und Körperschaftsteuern des Veranlagungsjahres 2024 zu laufen. Die Bemessungsgrundlage der Anspruchszinsen ergibt sich aus der Differenz zwischen den geleisteten Vorauszahlungen und der späteren Veranlagungsschuld. Wird eine Anzahlung an das Finanzamt in der Höhe der erwarteten Nachzahlung vor dem 1. Oktober 2025 geleistet, werden keine Anspruchszinsen berechnet. 💰

✅ Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2025 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim Finanzamt. 💶

✅ Änderung FinanzOnline Zugang: Ab 1. Oktober 2025 ist der Einstieg nur noch mit einer 2-Faktor- Authentifizierung möglich. 💻🔐

✅ Erstattung eines Vorsteuerbetrages aus einem anderen EU-Mitgliedstaat für das Jahr 2024. 🇪🇺➜💶

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