Was passiert, wenn ein Mitarbeiter im Urlaub krank wird? 🤒🏖️

Sommer, Sonne, Strand 🏖😎– und plötzlich Fieber 🤒 im Hotelzimmer. Für Arbeitnehmer extrem ärgerlich. Aber wie sieht das rein rechtlich für Sie als Arbeitgeber in Österreich aus? Zählt das als Urlaub oder als Krankenstand?

𝐈𝐧 𝐎̈𝐬𝐭𝐞𝐫𝐫𝐞𝐢𝐜𝐡 𝐠𝐢𝐥𝐭 𝐡𝐢𝐞𝐫 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐠𝐚𝐧𝐳 𝐤𝐥𝐚𝐫𝐞 𝐑𝐞𝐠𝐞𝐥𝐮𝐧𝐠:
1️⃣ 𝐷𝑖𝑒 3-𝑇𝑎𝑔𝑒-𝑅𝑒𝑔𝑒𝑙: Dauert die Krankheit im Urlaub länger als 3 Kalendertage, wird der Urlaub für diese Tage unterbrochen. Die Tage zählen dann als regulärer Krankenstand und der Urlaub wird nicht verbraucht.

2️⃣ 𝐷𝑖𝑒 𝑀𝑒𝑙𝑑𝑒𝑝𝑓𝑙𝑖𝑐ℎ𝑡: Der Mitarbeiter muss Ihnen die Erkrankung unverzüglich (sobald es ihm möglich ist) melden. Ein einfaches „Ich war übrigens letzte Woche im Urlaub krank“ nach der Rückkehr reicht nicht aus!

3️⃣ 𝐷𝑎𝑠 𝑎̈𝑟𝑧𝑡𝑙𝑖𝑐ℎ𝑒 𝐴𝑡𝑡𝑒𝑠𝑡: Bei der Rückkehr muss ohne Aufforderung eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden. Wurde der Mitarbeiter im Ausland krank, muss aus dem Attest die Arbeitsunfähigkeit klar hervorgehen.

💡 𝐆𝐮𝐭 𝐳𝐮 𝐰𝐢𝐬𝐬𝐞𝐧: Der Urlaub verlängert sich dadurch nicht automatisch nach hinten! Der Mitarbeiter muss zum vereinbarten Datum wieder zur Arbeit erscheinen – er hat lediglich noch Urlaubstage für das restliche Jahr „aufgehoben“.

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