Geschenke (zB Weihnachtsgeschenke, Gutscheine oder Vignetten) bis zu einem Freibetrag von jährlich 186,- € pro Mitarbeiter gelten als steuer- und beitragsfrei.
Es sind die Kosten aller Geschenke innerhalb eines Kalenderjahres zusammenzurechnen. Es muss sich um Geschenke handeln, die nicht in Bargeld abgelöst werden können. ![]()
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Achtung: Wenn der Betrag die Grenze überschreitet, ist der darüber hinaus gezahlte Mehrbetrag steuer- und beitragspflichtig! ![]()

