Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen 2026

Für Überstunden, die 𝐚𝐛 𝐝𝐞𝐦 𝟏.𝟏.𝟐𝟎𝟐𝟔 geleistet werden, können maximal 15 Überstunden pro Monat steuerfrei ausbezahlt werden.
Der Höchstfreibetrag liegt bei 170,- € pro Monat. ⏰💶

𝐖𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠 ❗
Diese Regelung betrifft Zuschläge, nicht den Grundlohn für die Überstunden selbst, der weiterhin steuerpflichtig ist.

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