โ ๏ธ ๐๐ข๐๐ก๐ญ๐ข๐ ๐ ๐๐ญ๐๐ฎ๐๐ซ๐ฬ๐ง๐๐๐ซ๐ฎ๐ง๐ ๐๐ ๐. ๐๐ฎ๐ฅ๐ข ๐๐๐๐
In wenigen Tagen fรผhrt รsterreich den neuen, ermรครigten Umsatzsteuersatz von ๐,๐ % fรผr ausgewรคhlte Grundnahrungsmittel ein.
Fรผr den Handel und die Gastronomie bedeutet dies kurzfristig administrativen Aufwand.๐ ๏ธ
๐ท๐๐ ๐๐ขฬ๐ ๐ ๐๐ ๐ต๐๐ก๐๐๐๐๐ ๐๐๐ก๐ง๐ก ๐ก๐ข๐:
โ
Artikelstammdaten prรผfen ๐: Exakte Trennung zwischen begรผnstigten Grundnahrungsmitteln (z.B. Milch, Brot) und regulรคren Genussmitteln (z.B. Kaffee, Softdrinks) vornehmen.
โ Kassensysteme anpassen ๐งฎ: Die Registrierkassen-Software muss den neuen Steuersatz ab dem Stichtag fehlerfrei ausweisen.
โ Preisauszeichnung aktualisieren ๐ฐ: Anpassung der Regal- und Online-Preise fรผr eine transparente Weitergabe an die Kunden.
Unternehmen finden alle detaillierten Abgrenzungen und technischen Richtlinien direkt in der aktuellen Fachinformation des Bundesministeriums fรผr Finanzen (BMF):
https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/fachinformationen—umsatzsteuer/umsatzsteuersenkung-auf-ausgewaehlte-nahrungsmittel.html

