Service-Entgelt 2026

📢Für die e-Card ist jährlich ein Service-Entgelt zu entrichten.

Für das Jahr 2026 beträgt das Entgelt EUR 25,- und fällt für Personen an, die am 15.11. in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen.

Der Dienstgeber hebt das Service-Entgelt bei der Lohnverrechnung November ein und führt es bis spätestens 15.12. an den zuständigen Krankenversicherungsträger ab. 👉🧾

Kein Service-Entgelt ist einzuheben für:

✔geringfügig Beschäftigte

✔Dienstnehmer/innen, die am 15.11. keine Bezüge erhalten (Karenz, Präsenz-/Zivildienst)

✔Dienstnehmer/innen, die auf Grund einer Arbeitsunfähigkeit weniger als die Hälfte ihres Entgeltes vom Dienstgeber fortbezahlt bekommen

✔Personen, deren Pensionsstichtag vor dem 01.04. des folgenden Kalenderjahres liegt

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