Bei verspäteter Übermittlung an die ÖGK fallen in der Regel 𝐒𝐚̈𝐮𝐦𝐧𝐢𝐬𝐳𝐮𝐬𝐜𝐡𝐥𝐚̈𝐠𝐞 an.
Grundbetrag: € 𝟔𝟓,- 𝐩𝐫𝐨 𝐌𝐞𝐥𝐝𝐞𝐯𝐞𝐫𝐬𝐭𝐨ß (zB verspätete An- oder Abmeldung, verspätete Berichtigung)
𝐀𝐮𝐬𝐧𝐚𝐡𝐦𝐞 𝐟𝐮̈𝐫 𝐝𝐢𝐞 𝐔̈𝐛𝐞𝐫𝐦𝐢𝐭𝐭𝐥𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐦𝐁𝐆𝐌 – gestaffelte Zuschläge:
Bis 5 Tage Verspätung: € 5,-
Bis 10 Tage Verspätung: € 11,-
Bis zum Monatsende: € 17,-
Die Summe aller Säumniszuschläge innerhalb eines Beitragszeitraums darf das 5-fache der Höchstbeitragsgrundlage (2026: € 1.155,-) nicht überschreiten, ausgenommen sind jedoch Zuschläge für verspätete Anmeldungen.

