Neuregelung Trinkgeldpauschale

Ab ๐Ÿ.๐Ÿ.๐Ÿ๐ŸŽ๐Ÿ๐Ÿ” betrรคgt die pauschale Bemessungsgrundlage fรผr Sozialabgaben auf Trinkgeld in der Gastronomie รถsterreichweit ๐Ÿ”๐Ÿ“,- โ‚ฌ ๐ฆ๐จ๐ง๐š๐ญ๐ฅ๐ข๐œ๐ก. ๐Ÿ’ฐ๐Ÿ‘›

In einem Stufenmodell steigt die Bemessungsgrundlage bis 2028 auf 100,- โ‚ฌ und wird dann jรคhrlich indexiert. ๐Ÿ“‰

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