Ab ๐.๐.๐๐๐๐ betrรคgt die pauschale Bemessungsgrundlage fรผr Sozialabgaben auf Trinkgeld in der Gastronomie รถsterreichweit ๐๐,- โฌ ๐ฆ๐จ๐ง๐๐ญ๐ฅ๐ข๐๐ก. ![]()
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In einem Stufenmodell steigt die Bemessungsgrundlage bis 2028 auf 100,- โฌ und wird dann jรคhrlich indexiert. ![]()

