Kündigungsfristen für Arbeiter

Seit dem 1. Oktober 2021 gelten in Österreich für Arbeiter weitgehend dieselben 𝐊𝐮̈𝐧𝐝𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠𝐬𝐟𝐫𝐢𝐬𝐭𝐞𝐧 wie für Angestellte. ⏳📅

𝐾𝑢̈𝑛𝑑𝑖𝑔𝑢𝑛𝑔𝑠𝑓𝑟𝑖𝑠𝑡 𝑏𝑒𝑖 𝐾𝑢̈𝑛𝑑𝑖𝑔𝑢𝑛𝑔 𝑑𝑢𝑟𝑐ℎ 𝑑𝑒𝑛 𝐴𝑟𝑏𝑒𝑖𝑡𝑛𝑒ℎ𝑚𝑒𝑟: 🙋
1 Monat zum Monatsletzten, sofern im Arbeits- oder Kollektivvertrag nicht anders vereinbart.

𝐾𝑢̈𝑛𝑑𝑖𝑔𝑢𝑛𝑔𝑠𝑓𝑟𝑖𝑠𝑡 𝑏𝑒𝑖 𝐾𝑢̈𝑛𝑑𝑖𝑔𝑢𝑛𝑔 𝑑𝑢𝑟𝑐ℎ 𝑑𝑒𝑛 𝐴𝑟𝑏𝑒𝑖𝑡𝑔𝑒𝑏𝑒𝑟: 🏠
1. und 2. Dienstjahr: 6 Wochen
ab 3. Dienstjahr: 2 Monate
ab 6. Dienstjahr: 3 Monate
ab 16. Dienstjahr: 4 Monate
ab 26. Dienstjahr: 5 Monate
Kündigungstermin: In der Regel zum Quartalsende, durch den Kollektivvertrag oder Vereinbarung oft auch zum 15. oder Monatsletzten.

𝐒𝐨𝐧𝐝𝐞𝐫𝐟𝐚̈𝐥𝐥𝐞 & 𝐀𝐮𝐬𝐧𝐚𝐡𝐦𝐞𝐧: ❗
Während der vereinbarten Probezeit (max. 1 Monat) kann das Dienstverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Frist gelöst werden.

𝐒𝐚𝐢𝐬𝐨𝐧𝐛𝐞𝐭𝐫𝐢𝐞𝐛𝐞: In Brachen mit überwiegenden Saisonbetrieben (zB Tourismus oder Baugewerbe) können Kollektivverträge weiterhin kürzere Fristen vorsehen.

👉Immer den spezifischen Kollektivvertrag prüfen, da dieser günstigere Regelungen oder spezielle Kündigungstermine enthalten kann.

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