Die 𝐊𝐨𝐦𝐦𝐮𝐧𝐚𝐥𝐬𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫 in Österreich ist eine monatliche Abgabe, die von Arbeitgebern an die Gemeinde (in der sich die Betriebsstätte befindet) entrichtet wird. ![]()
𝐻𝑜̈ℎ𝑒: 3 % der Bemessungsgrundlage (Summe der Arbeitslöhne)
𝐹𝑟𝑖𝑠𝑡: Die Selbstbemessung und Zahlung muss bis zum 15. des Folgemonats erfolgen.
Nach Ablauf des Kalenderjahres muss bis spätestens 31. März des Folgejahres eine 𝐊𝐨𝐦𝐦𝐮𝐧𝐚𝐥𝐬𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐞𝐫𝐤𝐥𝐚̈𝐫𝐮𝐧𝐠 eingereicht werden.

