Der 𝐉𝐚𝐡𝐫𝐞𝐬𝐥𝐨𝐡𝐧𝐳𝐞𝐭𝐭𝐞𝐥 (L16) beinhaltet alle Einkünfte, Abzüge (Sozialversicherung, Steuern) und das Nettogehalt eines Kalenderjahres zusammengefasst. ![]()
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Er ist bis spätestens Ende Februar des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. ![]()

Der 𝐉𝐚𝐡𝐫𝐞𝐬𝐥𝐨𝐡𝐧𝐳𝐞𝐭𝐭𝐞𝐥 (L16) beinhaltet alle Einkünfte, Abzüge (Sozialversicherung, Steuern) und das Nettogehalt eines Kalenderjahres zusammengefasst. ![]()
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