Erinnerung zum Jahresende – Jahresbeleg der Registrierkasse nicht vergessen ![]()
Der Jahresbeleg ist am Ende des Kalenderjahres zu erstellen. ![]()
Der Jahresbeleg muss wie der Startbeleg geprüft werden. Die Prüfung bzw. Übermittlung an das BMF muss bis spätestens 15. Februar 2026 durchgeführt werden. ![]()

