Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt 2026 unverändert bei 551,10 € pro Monat.
Gleichzeitig werden die Regeln für den Zuverdienst zu Arbeitslosengeld und Notstandshilfe ab dem 1.1.2026 stark eingeschränkt. ![]()
𝘔𝑒𝘩𝑟 𝐼𝘯𝑓𝘰𝑠 𝑢𝘯𝑡𝘦𝑟: https://www.wko.at/…/aenderung-bei-der-geringfuegigen…

