Fakt am Rande – Kassabuch

Die Führung eines Kassabuchs ist Pflicht für alle Unternehmen mit Bargeschäften gemäß §131 der Bundesabgabenordung (BAO) und muss chronologisch und vollständig erfolgen. 📖

Das Kassabuch dokumentiert alle täglichen Bar-Einnahmen und Bar-Ausgaben eines Unternehmens um den Bargeldbestand transparent zu machen. 📖

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