Aufbewahrungsfristen für Unternehmer in Österreich

Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für viele geschäftliche Unterlagen (Buchhaltungsunterlagen, Rechnungen und Geschäftsbriefe) betragen in der Regel 7 Jahre und sind im Original aufzubewahren. 🧰

Andere Aufbewahrungspflichten und -fristen können sich aber auch noch aus anderen Spezialgesetzen ergeben, wie z.B. für Unterlagen im Zusammenhang mit Grundstücken, die eine Frist von bis zu 22 Jahren haben. 🏡

👉Infos unter: https://www.wko.at/steuern/aufbewahrungspflichten

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