Der Jahresbeleg für das Jahr 2025 muss bis 𝐬𝐩𝐚̈𝐭𝐞𝐬𝐭𝐞𝐧𝐬 𝟏𝟓. 𝐅𝐞𝐛𝐫𝐮𝐚𝐫 𝟐𝟎𝟐𝟔 an das Finanzamt übermittelt werden! ![]()
Die Belegprüfung kann mit Hilfe der BMF-Belegcheck-App erfolgen. ![]()
Der gedruckte oder abgespeicherte Beleg muss sieben Jahre aufbewahrt werden.

