𝐄𝐫𝐢𝐧𝐧𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠: Überprüfung Jahresbeleg Kassa

✔️ Der Jahresbeleg für das Jahr 2025 muss bis 𝐬𝐩𝐚̈𝐭𝐞𝐬𝐭𝐞𝐧𝐬 𝟏𝟓. 𝐅𝐞𝐛𝐫𝐮𝐚𝐫 𝟐𝟎𝟐𝟔 an das Finanzamt übermittelt werden! ⏳

✔️ Die Belegprüfung kann mit Hilfe der BMF-Belegcheck-App erfolgen. 📝

✔️ Der gedruckte oder abgespeicherte Beleg muss sieben Jahre aufbewahrt werden.

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